Liebe Patientinnen und Patienten,
Neu ist seit dem 01.01.2024 die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes für gesetzlich Versicherte, sofern dem keine (technischen) Gründe entgegenstehen.
Unverändert gilt aber weiterhin, dass wir vor der Ausstellung eines Rezeptes in jedem Quartal erneut Ihre Krankenkassenkarte (Gesundheitskarte) benötigen. Sonst ist keine (E-) Rezeptausstellung möglich.
Folgerezepte im selben Quartal stellen wir - wie bisher – nach persönlicher Vorstellung des Patienten aus. Sie erhalten von uns als E-Rezept einen QR-Code Ausdruck, den Sie zur Einlösung Ihres Rezeptes in der Apotheke vorlegen.